RS0069161
Rechtssatz
1976 – zuletzt 28.04.2009Zivilrecht
Der Vermieter ist von seiner Verpflichtung, die angebotenen Ersatzwohnungen verfügbar zu halten, nicht schon dann zu befreien, wenn der gekündigte Mieter bestreitet, dass diese einen angemessenen Ersatz für das aufgekündigte Bestandobjekt darstellen.