RS0122911
Rechtssatz
04.12.2007Strafrecht
Was als „Erfolg" im Sinn des § 40 Abs 1 SMG zu werten ist, lässt sich nicht allgemeingültig definieren. Es handelt sich um einen Rechtsbegriff, dessen juristischer Gehalt nicht in allen Fällen mit ärztlichem, psychologischem oder psychotherapeutischem Begri …