RS0087363
Rechtssatz
1975 – zuletzt 24.03.2026Strafrecht
Beantragt der Verurteilte nach Rechtskraft des Urteils einen Strafaufschub, so ist er ungeachtet dieses Antrags zugleich mit den übrigen Endverfügungen zum Strafantritt aufzufordern, überdies ist aber unverzüglich darüber zu entscheiden, ob die Vollzugsanor …