RS0059713
Rechtssatz
1968 – zuletzt 24.04.1979Zivilrecht
Wer behauptet, mit einer OHG durch deren Gesellschafter ein Geschäft abgeschlossen zu haben, muß dies beweisen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertragsabschluß mit dem Gesellschafter unbestritten ist, die beklagte OHG aber behauptet, ihr Gesellschafter habe …