Norm Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte× ▾ ‹›Gliederung Abkommen von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte Fassungen (Gesetz) ab 28.06.1948 — BGBl. Nr. 190/1948 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute28.06.1948 BGBl. Nr. 190/1948 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 28.06.1948 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArtikel 1.Art. 1Artikel 2.Art. 2Artikel 3.Art. 3Artikel 4.Art. 4Artikel 5.Art. 5Artikel 6.Art. 6Artikel 7.Art. 7Artikel 8.Art. 8Artikel 9.Art. 9Artikel 10.Art. 10Artikel 11.Art. 11AnlagenAnl. 1Anl. 2