Norm Verschlußsachenordnung - optische oder akustische Überwachung× ▾ ‹›Gliederung Verschlußsachenordnung - optische oder akustische Überwachung Fassungen (Gesetz) ab 05.08.1998 — BGBl. II Nr. 256/1998 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 05.08.199831.12.2014 BGBl. II Nr. 256/1998 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 351/2014 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.08.1998 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Gegenstand und Geltungsbereich§ 2Allgemeines§ 3AktenbildungAufbewahrung und Übergabe von Verschlußakten§ 4§ 5§ 6§ 7Akteneinsicht§ 8Aufhebung des Verschlußvermerks