Norm Vergütungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung Vergütungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 25.06.1999 — BGBl. II Nr. 191/1999 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 25.06.199931.12.2018 BGBl. II Nr. 191/1999 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 25.06.1999 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Fallpauschale für Übernahmeangebote§ 2Fallpauschale für Verfahren gemäß § 25 ÜbG§ 3Fallpauschale für Verfahren, die zu einem Feststellungsbescheid gemäß § 24 ÜbG oder § 8 der 1. Übernahmeverordnung führen§ 4Fallpauschale für Verfahren gemäß § 33 und § 34 ÜbG§ 5Fallpauschale für den Berichterstatter§ 6Anrechnung von Fallpauschalen§ 7Jahrespauschale der Mitglieder der Übernahmekommission§ 8Jahrespauschale des Vorsitzenden der Übernahmekommission und seiner Stellvertreter§ 9Anteilsmäßige Pauschalierung§ 10Barauslagen und Reisekosten§ 11Abrechnung und Auszahlung§ 12Geltungsdauer