Norm Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft× ▾ ‹›Gliederung Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft Fassungen (Gesetz) ab 19.04.1997 — BGBl. II Nr. 107/1997 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 19.04.199731.12.2018 BGBl. II Nr. 107/1997 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 19.04.1997 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1I. Maßgebender EinheitswertII. Gewinnermittlung bis zu einem Einheitswert von 900 000 S§ 2Grundbetrag§ 3Bewirtschaftung von Alpen§ 4Forstwirtschaft§ 5Weinbau§ 6Gartenbau§ 7Land- und forstwirtschaftlicher Nebenerwerb§ 8Außergewöhnliche Ernteschäden und besondere ViehverlusteIII. Gewinnermittlung bei einem Einheitswert von mehr als 900 000 S§ 9Einnahmen-Ausgaben-Rechnung§ 10Forstwirtschaft§ 11Weinbau§ 12Gartenbau§ 13Land- und forstwirtschaftlicher NebenerwerbIV. Gewinnerhöhende und gewinnmindernde Beträge§ 14§ 15Zeitliche AnwendungAnlagenAnl. 1Einteilung der Gebiete