Norm Ausbildung und Prüfung der Unteroffiziere des technischen Dienstes× ▾ ‹›Gliederung Ausbildung und Prüfung der Unteroffiziere des technischen Dienstes Fassungen (Gesetz) ab 29.12.1970 — BGBl. Nr. 406/1970 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 29.12.197031.08.1985 BGBl. Nr. 406/1970 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 29.12.1970 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausbildungslehrgang§ 3Prüfung für Unteroffiziere des technischen Dienstes§ 4Art und Umfang der Allgemeinen Unteroffiziersprüfung§ 5Art und Umfang der Unteroffiziersfachprüfung§ 6Zulassung zu den Teilprüfungen§ 7Prüfungsausschuß§ 8Schriftliche Prüfungen§ 9Mündliche Prüfungen§ 10Praktische Prüfungen§ 11Verhinderung des Prüfungskandidaten§ 12Prüfungsergebnis, Zeugnis, Prüfungsbuch§ 13Wiederholung einer Teilprüfung§ 14Sacherfordernisse§ 15ÖffentlichkeitAnlagenAnl. 1PRÜFUNGAnl. 2