Norm Regelung der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung und die Gerichtsvollzieherfachprüfung× ▾ ‹›Gliederung Regelung der Ausbildung für die Gerichtsvollzieherfachprüfung und die Gerichtsvollzieherfachprüfung Fassungen (Gesetz) ab 01.01.1978 — BGBl. Nr. 507/1973 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 01.01.197830.04.2007 BGBl. Nr. 507/1973 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 94/2007 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.1978 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Ausbildungslehrgang§ 2Zulassung zum Ausbildungslehrgang§ 3Teilnahme am Ausbildungslehrgang§ 4Gerichtsvollzieherfachprüfung§ 5Schriftliche Prüfung§ 6Mündliche Prüfung§ 7Prüfungskommission§ 8Bestellung der Mitglieder der Prüfungskommission§ 9Prüfungssenate