Norm Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß× ▾ ‹›Gliederung Wahl der Vertreter der Lehrer in den Schulgemeinschaftsausschuß Fassungen (Gesetz) ab 01.09.1993 — BGBl. Nr. 389/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.1993 BGBl. Nr. 389/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.1993 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittWahl der Vertreter der Lehrer§ 1Wahlausschreibung, Wahltermin§ 2Kandidaten§ 3Stimmzettel§ 4Stimmabgabe§ 5Wahlergebnis§ 6Anfechtung der Wahl§ 7Wiederholung der Wahl2. AbschnittWahl der Vertreter der Erziehungsberechtigten§ 8Wahlausschreibung§ 9Wahltermin§ 10Kandidaten§ 11Durchführung der Wahl§ 12Stimmabgabe auf dem Wege durch die Post (Briefwahl)§ 13Bekanntgabe des Wahlergebnisses3. AbschnittErgänzende Bestimmungen§ 14§ 15§ 16§ 174. AbschnittInkrafttreten und Außerkrafttreten§ 18AnlagenAnl. 1