Norm Bodenmarkierungsverordnung× ▾ ‹›Gliederung Bodenmarkierungsverordnung Fassungen (Gesetz) ab 05.10.2002 — BGBl. II Nr. 370/2002▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute05.10.2002 § → § BGBl. II Nr. 370/2002 01.01.199604.10.2002 BGBl. Nr. 848/1995 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.10.2002 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. ABSCHNITTAllgemeines§ 1Anwendungsbereich§ 2Ausführung von Bodenmarkierungen§ 3Anforderungen an das Markierungsmaterial§ 4Darstellung von Bodenmarkierungen durch Straßenknöpfe2. ABSCHNITTLängsmarkierungen§ 5Leitlinien§ 6Sperrlinien§ 7Leit- und Sperrlinien nebeneinander§ 8Rand- und Begrenzungslinien§ 9Anwendung von Sperr- und Leitlinien§ 10Änderung der Anzahl der Fahrstreifen§ 11Bodenmarkierungen vor Hindernissen§ 12Bodenmarkierungen auf unübersichtlichen Straßenstellen§ 13Bodenmarkierungen auf Radfahrstreifen3. ABSCHNITTQuermarkierungen§ 14Haltelinien§ 15Ordnungslinien§ 16Schutzwege§ 17Kreuzungen von Radfahranlagen mit anderen Fahrbahnen4. ABSCHNITTSonstige Markierungen§ 18Regelung des Einbiegens durch Richtungspfeile§ 19Ausführung der Richtungspfeile§ 20Schriftzeichen§ 21Sperrflächen§ 22Parkflächen§ 23Bodenmarkierungen für Parkflächen§ 24Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Parkflächen für bestimmte Fahrzeuge§ 25Bodenmarkierungen für das Aufstellen von Fahrzeugen auf Gehsteigen§ 26Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen§ 27Bodenmarkierungen zur Kennzeichnung von Haltestellen5. ABSCHNITTSchlußbestimmungen§ 28Übergangsbestimmungen§ 29InkrafttretenAnlagenAnl. 1FARBWERTE FÜR BODENMARKIERUNGENAnl. 2BODENMARKIERUNGEN AUF UNÜBERSICHTLICHEN STRASSENSTELLENAnl. 3KENNZEICHNUNG EINES RADFAHRSTREIFENSAnl. 4RICHTUNGSPFEILEAnl. 5SCHRIFTZEICHENAnl. 6KENNZEICHNUNG EINER BEHINDERTENPARKFLÄCHE