Norm Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige× ▾ ‹›Gliederung Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige Fassungen (Gesetz) ab 01.08.2014 — BGBl. II Nr. 190/2014▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung 01.08.201401.03.2017 § → § BGBl. II Nr. 190/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 54/2017 31.07.201431.07.2014 § → § BGBl. II Nr. 190/2014 13.06.200730.07.2014 § → § BGBl. II Nr. 122/2007 01.01.200012.06.2007 BGBl. II Nr. 400/1999 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.08.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenI. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Formen und Umfang der Reifeprüfung§ 3Prüfungstermine der Vorprüfung§ 4AufgabenstellungenII. AbschnittPrüfungsgebiete1. UnterabschnittAllgemeine Bestimmungen über die Prüfungsgebiete§ 5Umfang der Prüfungsgebiete§ 6Semesterprüfung§ 7Zusatzprüfung zur Reifeprüfung2. UnterabschnittPrüfungsgebiet der Vorprüfung§ 8Umfang und Inhalt der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit3. UnterabschnittPrüfungsgebiete der Hauptprüfung – Klausurprüfung§ 9Umfang der Klausurprüfung§ 10Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch“§ 11Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Latein“§ 12Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Erste lebende Fremdsprache“§ 13Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Zweite lebende Fremdsprache“§ 14Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Mathematik“§ 15Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Darstellende Geometrie“4. UnterabschnittPrüfungsgebiete der Hauptprüfung – mündliche Prüfung§ 16Umfang der mündlichen Prüfung§ 17Umfang und Inhalt der mündlichen TeilprüfungenIII. Abschnitt§ 18Durchführung der Reifeprüfung§ 20Inkrafttreten