Norm Frauenförderungsplan des Rechnungshofes× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan des Rechnungshofes Fassungen (Gesetz) ab 21.01.2004 — BGBl. II Nr. 41/2004 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 21.01.200430.12.2005 BGBl. II Nr. 41/2004 (Stammfassung) · aufgehoben Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 21.01.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes (Stichtag 1. Juli 2003)Darstellung der Bediensteten gegliedert nach GeschlechtGegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im§ 1Rechnungshof§ 2Darstellung der Frauenquote§ 3Verwendung im PrüfungsdienstDarstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung§ 4des Frauenanteils§ 5Aus– und Weiterbildung§ 6Bewerbungen§ 7Arbeitszeitregelung§ 8Unterrepräsentation§ 9Kommissionen und Arbeitsgruppen2. Abschnitt§ 103. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2009 und verbindlicheVorgabenFluktuation und Prognose§ 11§ 124. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 41 Abs. 3 B–GBG§ 13Organisation§ 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg§ 15Aus– und Fortbildung§ 16Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete§ 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten