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Frauenförderungsplan des Rechnungshofes

Fassungen (Gesetz)
ab 21.01.2004 — BGBl. II Nr. 41/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
21.01.200430.12.2005 BGBl. II Nr. 41/2004 (Stammfassung) · aufgehoben
Gliederung Fassung vom 21.01.2004 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittDarstellung des Ist–Zustandes (Stichtag 1. Juli 2003)
Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht
Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten im
  1. § 1Rechnungshof
  2. § 2Darstellung der Frauenquote
  3. § 3Verwendung im Prüfungsdienst
Darstellung der Funktionen im Rechnungshof unter Berücksichtigung
  1. § 4des Frauenanteils
  2. § 5Aus– und Weiterbildung
  3. § 6Bewerbungen
  4. § 7Arbeitszeitregelung
  5. § 8Unterrepräsentation
  6. § 9Kommissionen und Arbeitsgruppen
2. Abschnitt
  1. § 10
3. AbschnittFluktuation, Prognose bis einschließlich 2009 und verbindliche
Vorgaben
Fluktuation und Prognose
  1. § 11
  2. § 12
4. AbschnittBesondere verbindliche Förderungsmaßnahmen für Frauen gemäß § 41 Abs. 3 B–GBG
  1. § 13Organisation
  2. § 14Aufnahme und beruflicher Aufstieg
  3. § 15Aus– und Fortbildung
  4. § 16Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete
  5. § 17Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten