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Fleischuntersuchungsverordnung 2006 (FlUVO)

Gliederung Fassung vom 24.06.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeines
  1. § 1Anwendungsbereich
2. AbschnittUntersuchung vor der Schlachtung (Schlachttieruntersuchung)
  1. § 2Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung derSchlachttieruntersuchung
  2. § 3Verbot der Erteilung einer Erlaubnis zur Schlachtung
  3. § 4Verfahren bei Verdacht auf Rückstände
  4. § 5Verfahren bei erhitzten, ermüdeten oder aufgeregten Tieren
3. AbschnittUntersuchung nach der Schlachtung (Fleischuntersuchung)
  1. § 6Allgemeine Bestimmungen zur Durchführung der Fleischuntersuchung
  2. § 7Zeitaufwand zur Fleischuntersuchung
  3. § 8Aufzeichnungen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung
  4. § 9Zusätzliche Untersuchungen
  5. § 10Veranlassung und Vorgehen bei einer mikrobiologischen Fleischuntersuchung
  6. § 11Beurteilung des Fleisches
  7. § 12Beurteilung nach Brauchbarmachung
  8. § 13Beurteilung nach mikrobiologischen Kriterien
  9. § 14Kennzeichnung
  10. § 15Farben zur Kennzeichnung
  11. § 16Brauchbarmachung des Fleisches
  12. § 17Verwertung von genussuntauglichem Fleisch und Schlachtabfällen
4. Abschnitt
  1. § 18Amtliche Überwachung
5. Abschnitt
  1. § 19Anwesenheit des amtlichen Tierarztes oder amtlichen Fachassistenten in Kleinbetrieben
  2. § 20Schlachttieruntersuchung bei Farmwild
6. AbschnittFischuntersuchung
  1. § 21Generelle Bestimmungen
  2. § 22Untersuchung von Fischereierzeugnissen
  3. § 23Beurteilung
  4. § 24Kennzeichnung
  5. § 25Untersuchung von Fischereierzeugnissen zur Direktvermarktung
7. AbschnittAllgemeine Hinweise und Schlussbestimmungen
  1. § 26Verweisungen und personenbezogene Bezeichnungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
  1. § 28
  2. § 29
  1. § 30Übergangsbestimmung
Anlagen
  1. Anl. 1Zeitaufwand bei der Fleischuntersuchung
  2. Anl. 1aBerechnung der Großvieheinheiten gemäß § 7 Abs. 5
  3. Anl. 2Genussuntauglichkeitskriterien für Fischereierzeugnisse | I. Aussehen