Norm EGVO 2013× ▾ ‹›Gliederung Eichgebührenverordnung 2013 (EGVO 2013) Fassungen (Gesetz) ab 01.01.2014 — BGBl. II Nr. 311/2013 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.01.2014 BGBl. II Nr. 311/2013 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.01.2014 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Zulassung, Konformitätsbewertungsverfahren und Gleichwertigkeit von Produkten§ 2Eichung§ 3Zurückweisung§ 4Befundprüfung§ 5Aufhebung einer Verwendungssperre§ 6Messtechnische Kontrolle§ 7Versäumnisgebühren§ 8Zeitgebühr§ 9Gebühr für Amtshandlungen außerhalb der normalen Dienstzeit§ 10Tarifarten§ 11Prüfungsgebühr für Wäger§ 12Ablichtungen und Eichscheine§ 13Kontrolle von Fertigpackungen, Maßbehältnissen und Schankgefäßen§ 14Gebühr für die Überwachung von Eichstellen durch die Eichbehörde§ 15Gebühr für die statistische Prüfung zur Verlängerung der Nacheichfrist§ 16Gebühr für Erteilung oder Änderung der Ermächtigung von Sicherungszeichen§ 17Gebühr für die Eichung auf Grund einer statistischen Prüfung von Messgeräten§ 18InkrafttretenAnlagenAnl. 1Tarif A