Norm Frauenförderungsplan BMEIA× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan BMEIA Fassungen (Gesetz) ab 01.09.2018 — BGBl. II Nr. 217/2018 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.09.2018 BGBl. II Nr. 217/2018 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.09.2018 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittPersonelle Maßnahmen§ 1Ziele des Frauenförderungsplanes§ 2Maßnahmen zur Erreichung der Ziele§ 3Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz§ 4Vorrangige Aufnahme§ 5Vorrang bei der Besetzung von hervorgehobenen Verwendungen (Funktionen)§ 6Ausschreibung§ 7Auswahlverfahren§ 8Laufbahn- und Karriereplanung§ 9Zusammensetzung von Kommissionen und Beiräten§ 10Öffentlichkeitsarbeit2. AbschnittOrganisatorische Maßnahmen§ 11Reformmaßnahmen/Zukunftsprogramme/Arbeitsgruppen§ 12Sprachliche Gleichstellung§ 13Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter§ 14Unterstützung für und Informationsrechte der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen§ 15Regelmäßige Erörterung von Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen§ 16Gutachten der Bundes-Gleichbehandlungskommission§ 17Vereinbarkeit von Familie und Beruf3. AbschnittAus- und Weiterbildungsmaßnahmen§ 18Information und Zulassung§ 19Schulung über Gleichbehandlungs- und Frauenförderungsfragen§ 20Gender Mainstreaming und Gender Budgeting§ 21Vortragende§ 22Wiedereinstieg für karenzierte Bedienstete§ 23Verweisung auf andere BundesgesetzeInkrafttreten§ 24AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3