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Bildungsdokumentationsverordnung 2021 (BilDokV 2021)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.09.2026 — BGBl. II Nr. 26/2026, BGBl. II Nr. 210/2026
Gliederung Fassung vom 01.09.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Geltungsbereich
  2. § 2Personenbezogene Bezeichnungen
  3. § 3Begriffsbestimmungen
2. AbschnittDatenverarbeitungen hinsichtlich der Schülerinnen und Schüler
1. UnterabschnittGesamtevidenz
  1. § 4Erhebungsstichtage der Schulleiterin oder des Schulleiters
  2. § 5Datenübermittlung und Berichtstermine der Schulleiterin oder des Schulleiters
  3. § 6Erhebungsstichtage der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
  4. § 7Datenübermittlung und Berichtstermine der Bildungsdirektorin oder des Bildungsdirektors
2. UnterabschnittFeststellung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht
  1. § 8Erhebungsstichtag
  2. § 9Datenübermittlung und Berichtstermine
3. UnterabschnittDatenverbund
  1. § 10Datenübermittlungen aus dem Zentralen Melderegister und dem Zentralen Personenstandsregister und Berichtstermine
  2. § 10aDatenübermittlungen, Berichtstermine und Abfrageberechtigungen zum Zweck der Durchführung der Beendigung des Besuchs einer Schule und Aufnahme an einer anderen Schule
  3. § 10bDatenverarbeitung und Datenübermittlungen zum Zweck der schulorganisatorischen Planung der Sommerschule
  4. § 11Technische Verfahren
4. UnterabschnittAbschließende Prüfungen, Externistenprüfungen, die einer abschließenden Prüfung entsprechen, sowie Berufsreifeprüfungen
  1. § 12Datenübermittlung und Berichtstermine bei standardisierten Prüfungsgebieten
  2. § 13Datenübermittlung und Berichtstermine der Ergebnisse aller Prüfungsgebiete
  3. § 14Daten- und Berichtsübermittlung sowie Berichtstermine der Bundesanstalt „Statistik Österreich“
5. UnterabschnittUrkundenarchiv
  1. § 14aHinterlegung und Überprüfung amtssignierter Urkunden
3. AbschnittDatenverarbeitungen hinsichtlich des Aufwands der Bildungseinrichtungen
  1. § 15Erhebungsstichtage und Berichtstermine
  2. § 16Datenübermittlung
4. AbschnittDatenverarbeitungen hinsichtlich des Bildungscontrollings
1. UnterabschnittKompetenzerhebungen
  1. § 17Datenübermittlungen durch die Schulleiterinnen und Schulleiter
  2. § 18Verfahrensabläufe
  3. § 19Abfrageberechtigungen hinsichtlich der Basis- und Zyklusmodule
  4. § 19aAbfrageberechtigungen hinsichtlich des Fokusmoduls, der ergänzenden Module und der produktiven Fertigkeiten der Zyklusmodule
  5. § 20Datenübermittlungen durch die Leiterin oder den Leiter des IQS
2. UnterabschnittSozioökonomische Faktoren
  1. § 21Erhebungsstichtage
  2. § 22Datenübermittlung und Berichtstermine
3. UnterabschnittBildungs- und Erwerbskarrieren von Schülerinnen und Schülern
  1. § 23Erhebungsstichtage
  2. § 24Datenübermittlung und Berichtstermine
5. AbschnittBundesstatistik zum Bildungswesen
1. UnterabschnittDaten der Schülerinnen und Schüler für Zwecke der Bundesstatistik zum Bildungswesen
  1. § 25Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
2. UnterabschnittPersonal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwand für Zwecke der Bundesstatistik
  1. § 26Erhebungsstichtage, Datenübermittlung und Berichtstermine
6. AbschnittSchlussbestimmungen
  1. § 27Verweisungen
  2. § 28Übergangsbestimmung
  3. § 29Inkrafttreten; Außerkrafttreten
Anlagen
  1. Anl. 1Teil I
  2. Anl. 2
  3. Anl. 3Teil I
  4. Anl. 4Teil I
  5. Anl. 5Teil I
  6. Anl. 6Teil I
  7. Anl. 7
  8. Anl. 8