Norm Frauenförderungsplan BMA× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan BMA Fassungen (Gesetz) ab 05.08.2021 — BGBl. II Nr. 351/2021 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 05.08.202114.07.2023 BGBl. II Nr. 351/2021 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 226/2023 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 05.08.2021 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenZiele und Maßnahmen zur Zielerreichung§ 1ZieleMaßnahmen§ 2Bevorzugte Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG§ 3Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG§ 4Ausschreibung§ 5Auswahlkriterien§ 6Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten und Arbeitsgruppen§ 7Dienstpflichten§ 8Schulung von Führungskräften§ 9Erhöhung des Frauenanteils durch Maßnahmen der Aus- und Fortbildung§ 10Vortragende und Unterrichtsmaterialien§ 11Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben§ 12Kinderbetreuungszuschuss§ 13Karenzierte Bedienstete§ 14Maßnahmen zum Schutz der Würde im Arbeitsumfeld§ 15Sprachliche Gleichbehandlung§ 16Informationsarbeit§ 17Ressourcen zur Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten§ 18Informationsrechte§ 19InkrafttretenAnlagenAnl. 1Darstellung der Bediensteten gegliedert nach Geschlecht sowie nach Verwendungs- und Entlohnungsgruppen: | Gegenüberstellung der weiblichen und männlichen Beschäftigten in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Arbeit