Norm LF-KennV× ▾ ‹›Gliederung Land- und forstwirtschaftliche Kennzeichnungsverordnung (LF-KennV) Fassungen (Gesetz) ab 01.06.2024 — BGBl. II Nr. 44/2024▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute01.06.2024 § → § BGBl. II Nr. 44/2024 16.02.202431.05.2024 § → § BGBl. II Nr. 44/2024 01.09.202115.02.2024 BGBl. II Nr. 376/2021 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.06.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1Allgemeine Vorschriften§ 2Arbeitsstoffkennzeichnung – Behälter§ 3Arbeitsstoffkennzeichnung – Räume oder Bereiche§ 4Verwendung von Schildern und Sicherheitsfarben§ 5Anforderungen an verwendete Schilder, Aufkleber und Sicherheitsfarben§ 6Verwendung von Leucht-, Schall-, Sprech- und Handzeichen§ 7Anforderungen an verwendete Leucht- und Schallzeichen§ 8Anforderungen an verwendete Sprech- und Handzeichen§ 9Information und Unterweisung§ 10SchlussbestimmungenAnlagenAnl. 1Anlage 1: SCHILDERAnl. 2| Anlage 2: SICHERHEITSFARBENAnl. 3Anlage 3: HANDZEICHEN