Norm UHSBV× ▾ ‹›Gliederung Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) Fassungen (Gesetz) ab 03.04.2026 — BGBl. II Nr. 84/2026▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute03.04.2026 § → § BGBl. II Nr. 84/2026 01.03.202602.04.2026 § → § BGBl. II Nr. 84/2026 01.09.202328.02.2026 § → § BGBl. II Nr. 255/2023 01.08.202331.08.2023 § → § BGBl. II Nr. 233/2023 01.10.202231.07.2023 BGBl. II Nr. 301/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 03.04.2026 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 1Geltungsbereich§ 2Begriffsbestimmungen2. AbschnittMatrikelnummernsystematik§ 3Vergabe der Matrikelnummer§ 4Bildung der Matrikelnummer§ 5Sperrung der Matrikelnummer3. AbschnittAnhang zum Diplom und Erasmus+-Auslandsaufenthalte§ 6Anhang zum Diplom (Diploma Supplement)§ 7Erasmus+-Auslandsaufenthalte4. AbschnittZulassung, Fortsetzungsmeldung und Mitbelegung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen; universitätsübergreifende Studien§ 8Zulassung und Fortsetzungsmeldung§ 9Mitbelegung§ 10Amtswegige Mitbelegung§ 11Universitätsübergreifende Lehramtsstudien5. AbschnittCodierung§ 12Codierung für Zwecke der automationsunterstützten Datenverarbeitung an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen6. AbschnittÜbermittlung von Daten§ 13Allgemeines zur Übermittlung von Daten§ 14Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Universitäten§ 15Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Pädagogischen Hochschulen§ 16Übersicht zur Übermittlung von Daten im Fachhochschulbereich§ 17Übersicht zur Übermittlung von Daten bei Privathochschulen§ 18Übermittlung von Daten an den Datenverbund der Universitäten und Hochschulen7. AbschnittÜbermittlung von Studierenden- und Personaldaten an die Bundesministerin oder den Bundesminister§ 19Übermittlung von Studierendendaten der Universitäten und der Pädagogischen Hochschulen und der Fachhochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister§ 20Übermittlung von Studierendendaten der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister§ 21Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen an die Bundesministerin oder den Bundesminister8. AbschnittStatistische Auswertungen für die Bundesministerin oder den Bundesminister§ 22Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Universitäten§ 23Daten für das universitäre Berichtswesen§ 24Statistische Auswertungen von Studierendendaten der Pädagogischen Hochschulen§ 25Raumdaten für die Universitätsstatistik9. AbschnittErhebung von statistischen Daten anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) und des Abganges (Abschlusses) von Studierenden§ 26Allgemeines§ 27Statistische Erhebung anlässlich der Aufnahme (Anmeldung bzw. Zulassung) Studierender§ 28Statistische Erhebung anlässlich des Abganges (Abschlusses)10. AbschnittStudierenden-, Personal- und Betriebsaufwandsdaten für Zwecke der Bundesstatistik§ 29Übermittlung von Studierendendaten für Zwecke der Bundesstatistik§ 30Übermittlung von Personaldaten der Universitäten, der Fachhochschulen und der Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik§ 31Übermittlung der Personal-, Betriebs- und Erhaltungsaufwandsdaten der Pädagogischen Hochschulen für Zwecke der Bundesstatistik§ 32Übermittlung von Daten zu Einnahmen und Ausgaben von Privathochschulen für Zwecke der Bundesstatistik11. AbschnittBetreuungsrichtwerte§ 33Betreuungsrichtwerte auf Basis der ISCED Fields of Education and Training 201312. AbschnittSchlussbestimmungen§ 34Verweisungen§ 35Inkrafttreten§ 36Außerkrafttreten der VorgängerverordnungÜbergangsbestimmungen§ 37AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 3aAnl. 4Anl. 5Anl. 6Anl. 7Anl. 8Anl. 9Anl. 10Anl. 11Anl. 12Anl. 13Raumdaten der Universitäten für die Bundesministerin oder den BundesministerAnl. 14Anl. 15Anl. 16Anl. 17