Norm Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen× ▾ ‹›Gliederung Geschäftsordnung für den Fachbeirat für Sicherheit in elektronischen Kommunikationsnetzen Fassungen (Gesetz) ab 22.10.2022 — BGBl. II Nr. 393/2022 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute22.10.2022 BGBl. II Nr. 393/2022 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 22.10.2022 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeine Vorschriften§ 1Mitglieder§ 2Amtsperiode§ 3Unabhängigkeit§ 4Amtsverschwiegenheit und Transparenz§ 5Befangenheit2. AbschnittOrganisation des Fachbeirats§ 6Sitz§ 7Aufgaben§ 8Vorsitz§ 9Geschäftsführung3. AbschnittAllgemeiner Geschäftsgang§ 10Sitzungen des Fachbeirats Netzsicherheit§ 11Teilnahme an den Sitzungen§ 12Sitzungsführung; Beschlüsse§ 13Protokolle§ 14Aufgaben des Vorsitzenden4. AbschnittKostentragung und Sitzungsgelder§ 15§ 16§ 17Schlussbestimmungen§ 18Inkrafttreten