Norm FSchVE× ▾ ‹›Gliederung Frauen-Schutzunterkunfts-Vereinbarung (Bund – Länder) (FSchVE) Fassungen (Gesetz) ab 01.07.2023 — BGBl. I Nr. 147/2023 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.2023 BGBl. I Nr. 147/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.07.2023 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenAbschnitt 1Zielsetzungen und BegriffsbestimmungArtikel 1Art. 1Zielsetzungen und UmsetzungsmaßnahmenArtikel 2Art. 2BegriffsbestimmungenArtikel 3Art. 3Mindeststandards für Frauenplätze sowie geeignete TrägerAbschnitt 2UmsetzungsmaßnahmenArtikel 4Art. 4Maßnahmen zum Ausbau des Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und BetreuungsleistungenArtikel 5Art. 5Maßnahmen zum Erhalt des bestehenden Angebots an Frauen- inklusive Kinderplätzen und Beratungs- und BetreuungsleistungenArtikel 6Art. 6Einrichtung einer bundesweiten SteuerungsgruppeArtikel 7Art. 7Erhebung des Nutzens von SchutzunterkünftenAbschnitt 3Aufgaben von Bund und Ländern und FinanzierungArtikel 8Art. 8Zweckzuschuss des BundesArtikel 9Art. 9Verwendung des Zweckzuschusses durch die LänderArtikel 10Art. 10ZielzuständeAbschnitt 4Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und ControllingArtikel 11Art. 11Angaben der Länder zur Beurteilung des Ist-ZustandsArtikel 12Art. 12Angaben der Länder zur Anzahl aufgenommener Personen sowie Aufenthaltstagen · (Statistik)Artikel 13Art. 13Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung und Erreichung der ZielzuständeArtikel 14Art. 14ControllingArtikel 15Art. 15Rückzahlung der Zuschüsse bei widmungswidriger Verwendung oder Nicht-Verwendung sowie sonstige Maßnahmen bei vereinbarungswidrigem VerhaltenAbschnitt 5Auszahlungen des Bundes, Inkrafttreten und AußerkrafttretenArtikel 16Art. 16Auszahlungen des BundesArtikel 17Art. 17Inkrafttreten und VorbehalteArtikel 18Art. 18Außerkrafttreten und KündigungsverzichtArtikel 19Urschrift und beglaubigte AbschriftenArt. 19AnlagenAnl. 1Anl. 2Anl. 3Anl. 4