Norm Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen× ▾ ‹›Gliederung Frauenförderungsplan für das Bundesministerium für Finanzen Fassungen (Gesetz) ab 24.12.2024 — BGBl. II Nr. 403/2024 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute24.12.2024 BGBl. II Nr. 403/2024 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 24.12.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen§ 1ZieleMaßnahmen§ 2Vorrangige Aufnahme gemäß § 11b B-GlBG§ 3Vorrang beim beruflichen Aufstieg gemäß § 11c B-GlBG§ 4Zielvorgaben§ 5Dienstpflichten§ 6Ausschreibungen§ 7Auswahlverfahren§ 8Zusammensetzung von Kommissionen, Beiräten und ArbeitsgruppenGleichbehandlung und Frauenförderung als Teil der Organisations- und Personalentwicklung§ 9§ 10Reformmaßnahmen/ Geschlechtsparitätische Besetzung von Arbeits- und Projektgruppen, Delegationen, Gremien oder Podien§ 11Schutz der Menschenwürde am Arbeitsplatz§ 12Gender Mainstreaming§ 13Sprachliche Gleichstellung§ 14Nebentätigkeit§ 15Unterstützung der Gleichbehandlungsbeauftragten und der Frauenbeauftragten§ 16Hinweis auf das B-GlBG§ 17Beginn der beruflichen Tätigkeit§ 18Information der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter§ 19Berichtspflicht§ 20Teilzeitbeschäftigung und Betreuungspflichten§ 21Teilzeitbeschäftigung und Führungsverantwortung§ 22Teilzeitbeschäftigung und Qualifizierung§ 23Information und Zulassung zu Qualifizierungsmaßnahmen§ 24Vortragende§ 25Schulung von Führungskräften§ 26Vereinbarkeit von Beruf und Familie§ 27Kinderbetreuungseinrichtungen§ 28Karenzierte Bedienstete§ 29AußerkrafttretenAnlagenAnl. 1Kennzahlen zum FrauenförderungsplanAnl. 2Vertretungsbereiche der Gleichbehandlungsbeauftragten gemäß § 26 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz