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HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG)

Fassungen (Gesetz)
ab 20.07.2024 — BGBl. I Nr. 111/2024
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
heute20.07.2024 § → § BGBl. I Nr. 111/2024
25.02.202319.07.2024 BGBl. I Nr. 6/2023 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 20.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§
1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen
  1. § 1Zweck
  2. § 2Persönlicher Geltungsbereich
  3. § 3Sachlicher Geltungsbereich
  4. § 4Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen
  5. § 5Begriffsbestimmungen
  6. § 6Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern
  7. § 7Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität
  8. § 8Datenschutz
  9. § 9Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen
  10. § 10Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen
2. HauptstückInterne Hinweisgebung
  1. § 11Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme
  2. § 12Interne Hinweisgebersysteme im Bund
  3. § 13Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen
3. HauptstückExterne Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen
1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen
  1. § 14Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung
  2. § 15Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen
2. AbschnittEignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise
  1. § 16Eignung der Meldekanäle externer Stellen
  2. § 17Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen
3. AbschnittÜberprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung
  1. § 18Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen
  2. § 19Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung
4. HauptstückBestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis
  1. § 20Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
  2. § 21Information, Beratung und Verfahrenshilfe
  3. § 22Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen
  4. § 23Glaubhaftmachung
5. HauptstückSchlussbestimmungen
  1. § 24Strafbestimmungen
  2. § 25Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht
  3. § 26Umsetzung von Unionsrecht
  4. § 27Vollziehung
  5. § 28Inkrafttreten