Norm HSchG× ▾ ‹›Gliederung HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) Fassungen (Gesetz) ab 20.07.2024 — BGBl. I Nr. 111/2024▾ InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung heute20.07.2024 § → § BGBl. I Nr. 111/2024 25.02.202319.07.2024 BGBl. I Nr. 6/2023 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 20.07.2024 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. HauptstückAllgemeine Bestimmungen§ 1Zweck§ 2Persönlicher Geltungsbereich§ 3Sachlicher Geltungsbereich§ 4Verhältnis zu anderen Rechtsvorschriften, zu bestehenden Hinweisgebersystemen und vertraglichen Vereinbarungen§ 5Begriffsbestimmungen§ 6Schutzwürdigkeit von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern§ 7Vertraulichkeit, Verschwiegenheitspflicht und Schutz der Identität§ 8Datenschutz§ 9Dokumentation, Aufzeichnung und Aufbewahrung von Hinweisen§ 10Information über die Behandlung von Hinweisen durch interne und externe Stellen2. HauptstückInterne Hinweisgebung§ 11Allgemeine Bestimmungen über die Einrichtung interner Hinweisgebersysteme§ 12Interne Hinweisgebersysteme im Bund§ 13Verfahren für interne Hinweise und Folgemaßnahmen3. HauptstückExterne Hinweisgebung und Veröffentlichung von Hinweisen1. AbschnittAllgemeine Bestimmungen§ 14Verhältnis von Hinweisgebung und Veröffentlichung§ 15Externe Stellen zur Entgegennahme und Behandlung von Hinweisen2. AbschnittEignung, Verfahren und Folgemaßnahmen der Stellen für externe Hinweise§ 16Eignung der Meldekanäle externer Stellen§ 17Verfahren für externe Hinweise und Folgemaßnahmen3. AbschnittÜberprüfung der Verfahren zu Hinweisen an externe Stellen und statistische Erfassung§ 18Überprüfung und Anpassung der Verfahren an Erfahrungen§ 19Statistische Erfassung von Hinweisen und Berichterstattung4. HauptstückBestimmungen zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern und von Personen in ihrem Umkreis§ 20Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen§ 21Information, Beratung und Verfahrenshilfe§ 22Befreiung von Haftung und Geheimhaltungsverpflichtungen§ 23Glaubhaftmachung5. HauptstückSchlussbestimmungen§ 24Strafbestimmungen§ 25Verweise auf andere Bundesgesetze und auf Unionsrecht§ 26Umsetzung von Unionsrecht§ 27Vollziehung§ 28Inkrafttreten