Norm VerwEinzG× ▾ ‹›Gliederung Verwahrungs- und Einziehungsgesetz (VerwEinzG) Fassungen (Gesetz) ab 01.05.2011 — BGBl. I Nr. 111/2010 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.05.2011 BGBl. I Nr. 111/2010 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 01.05.2011 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappen1. AbschnittAllgemeinesAnwendungsbereich§ 1§ 22. AbschnittHinterlegung und Ausfolgung von VerwahrnissenHinterlegungsverfahren§ 3§ 4§ 5Ausfolgungsverfahren§ 6Ausfolgungsbeschluss und Verwahrungskosten3. AbschnittEinziehung§ 7Voraussetzungen der Einziehung§ 8Beginn und Hemmung der Einziehungsfrist§ 9Stichtag und Wertänderungen§ 10Zuständigkeit§ 11Einziehungsverfahren§ 12Eigentum am und Verfügung über das VerwahrnisAusfolgung nach Einziehung§ 13§ 144. AbschnittGemeinsame Bestimmungen über die Ausfolgung§ 15Aufforderung an Empfangsberechtigten§ 16Ausfolgung und Verwahrungskosten§ 17Säumnis des Empfangsberechtigten5. AbschnittSchlussbestimmungenInkrafttreten, Außerkrafttreten und Übergangsbestimmungen§ 18§ 19