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Entscheidung 10 Ob 42/20d×

Entscheidung 10 Ob 42/20d

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0007002 Rechtssatz 30.09.1953Zivilrecht
Wenn weitere Erhebungen nicht notwendig und die Sache daher spruchreif ist, ist der Oberste Gerichtshof berechtigt, in der Sache selbst zu entscheiden, auch wenn er einen Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes aufhebt.
RS0035434 Rechtssatz 20.09.1961Zivilrecht
Der Mangel der Verfügungsfähigkeit des Gemeinschuldners ist ebenso wie der Mangel der Prozessfähigkeit gemäß § 6 Abs 1 ZPO in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen und es hat gemäß §§ 7, 477 Abs 1 Z 5 ZPO das Gericht erster oder höhere …
RS0035955 Rechtssatz 04.06.1947Zivilrecht
Kostenzuspruch bei Erledigung des Zwischenstreits über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
RS0036009 Rechtssatz 29.11.1983Zivilrecht
Wurde über die Frage der sachlichen Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes abgesondert verhandelt, liegt ein Zwischenstreit vor. Die in diesem Zwischenstreit unterlegene Partei hat die gesamten, in allen drei Instanzen erwachsenen Kosten des Zwischenstreites zu …
RS0036025 Rechtssatz 23.10.1984Zivilrecht
Der erfolglose Delegierungswerber hat dem Prozessgegner dessen notwendige Kosten seiner ablehnenden Äußerung zum Delegierungsantrag unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreites zu ersetzen.
RS0042001 Rechtssatz 11.11.1980Zivilrecht
Der Einklagung einer Konkursforderung steht das Prozesshindernis der Unzulässigkeit des Rechtsweges entgegen, daher amtswegig wahrzunehmende Nichtigkeit des Verfahrens.
RS0054115 Rechtssatz 08.10.1991Zivilrecht
§ 1942 Abs 1 BGB bringt zusammen mit § 1922 Abs 1 BGB den Grundsatz des Vonselbsterwerbs (ispo - iure - Erwerbs) zum Ausdruck. Das Gesetz läßt den Erbschaftserwerb sogleich mit dem Erbfall eintreten, um eine subjektlose (ruhende) Erbschaft (hereditas iacens …
RS0064079 Rechtssatz 29.04.1982Zivilrecht
Der Anmeldung zum Konkurs unterliegen auch Forderungen, die nicht in einer Geldleistung bestehen - wie etwa solche auf eine vertretbare Handlung -, aber zufolge § 14 KO in eine solche verwandelt werden können, nicht hingegen Ansprüche, die nicht in das Verm …
RS0065442 Rechtssatz 14.04.1993Zivilrecht
Alle Prüfungsbegehren haben auf die Feststellung einer Geldforderung zu lauten. Ein Feststellungsbegehren, das nicht die Richtigkeit (und Rangordnung) einer Konkursforderung betrifft, kann selbst bei einer Anmeldung im Konkurs nicht Gegenstand eines Prüfung …
RS0083635 Rechtssatz 08.11.1995Zivilrecht
Die Berichtigung der Parteienbezeichnung einer entgegen § 6 Abs 1 KO nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner angebrachten Klage auf den Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners ist nicht zulässig.
RS0116521 Rechtssatz 11.06.2002Zivilrecht
Die Berichtigung der Parteibezeichnung einer entgegen § 6 Abs 1 KO nach Konkurseröffnung gegen den Gemeinschuldner eingebrachten Klage auf den Masseverwalter im Konkurs des Gemeinschuldners ist zulässig, wenn ein nicht der Anmeldung unterliegendes Recht Kla …
RS0118054 Rechtssatz 27.08.2003Zivilrecht
Die Missachtung des zwingenden Vorrangs des konkursrechtlichen Prüfungsverfahrens vor der (erst im Falle der Bestreitung der Forderung zulässigen) Fortsetzung des nach § 7 KO unterbrochenen außerstreitigen Unterhaltsverfahren stellt - wenngleich nicht von U …
RS0119846 Rechtssatz 23.02.2005Zivilrecht
Das Recht des Mitgliedstaates, in dem das Verfahren anhängig ist (lex fori), bestimmt unter anderem die Frage der Aussetzung oder Fortführung des Rechtsstreits und prozessuale Änderungen, die sich durch die Aufhebung oder Einschränkung der Verfügungsgewalt …
RS0119909 Rechtssatz 17.03.2005Zivilrecht
Die Bestimmung der Massegegenstände richtet sich gemäß Art 4 Abs 2 lit b EuInsVO nach der lex fori concursus. Das jeweilige Insolvenzstatut gibt danach vor, welche Vermögensgegenstände in die Insolvenzmasse fallen und welche nicht.
RS0124734 Rechtssatz 25.03.2009Zivilrecht
Die von einem schadenersatzrechtlichen Feststellungsbegehren umfassten künftigen Schadenersatzansprüche sind im Konkurs als bedingte Konkursforderungen (§ 16 KO) mit dem Schätzwert zur Zeit der Konkurseröffnung (§ 14 Abs 1 KO) anzumelden. Nach einem rechtsk …
RS0133800 Rechtssatz 22.06.2021Zivilrecht
Mit der Anordnung der Nachlassverwaltung verliert der Erbe nach § 1984 Abs 1 BGB das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über den Nachlass. Damit geht auch die Prozessführungsbefugnis für Nachlassprozesse, und zwar sowohl für Aktiv- und Passivprozesse, auf den …
RS0133801 Rechtssatz 22.06.2021Zivilrecht
Der Zeitpunkt des Eintritts der Wirksamkeit der Nachlassverwaltung richtet sich nach § 40 Abs 1 FamFG.
RS0133802 Rechtssatz 22.06.2021Zivilrecht
Nach Art 23 Abs 2 lit f EuErbVO ist die aus § 1984 BGB resultierende Einschränkung der Prozessführungsbefugnis der Erben durch die Anordnung der Nachlassverwaltung auch im Zivilprozess zu beachten.