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Entscheidung 10 ObS 60/16w×

Entscheidung 10 ObS 60/16w

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0085512 Rechtssatz 23.02.1993Zivilrecht
Eine Berufsausbildung im Sinne des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG liegt auch dann vor, wenn die für den Beruf erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch Anleitung, Belehrung und Unterweisung durch sachkundige Personen vermittelt werden, wobei nicht unbedingt ein …
RS0108319 Rechtssatz 19.08.1997Zivilrecht
Unter dem Begriff Schulausbildung ist der Besuch allgemeinbildender und weiterführender Schulen zu verstehen. Die Ausbildung muss in öffentlichen oder privaten Schulen erfolgen und der Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen erteilt werden; auch Ab …
RS0109876 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
Die besondere Bemessungsgrundlage in § 180 ASVG hat den Zweck, die Unterversorgung jüngerer Unfallopfer zu vermeiden: Trifft der Unfall nämlich einen Versicherten in jungen Jahren, wird er nur eine niedrige Beitragsgrundlage haben, die sich bis an sein Lebe …
RS0109878 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
Der Begriff der Berufsausbildung setzt voraus, dass eine Ausbildung im Hinblick auf den zukünftigen Beruf vorgenommen wird. Wesentlich für den Begriff der Berufsausbildung ist, welches Berufsziel der Versicherte zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls angestre …
RS0109880 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
§ 180 Abs 2 ASVG betrifft grundsätzlich andere, dass heißt von § 180 Abs 1 ASVG nicht erfasste Versicherte - ausgenommen Schüler und Studenten -, die vor der Vollendung ihres dreißigsten Lebensjahrs verunfallt sind. Daraus darf allerdings nicht geschlossen …
RS0110073 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
Nach der in § 180 Abs 1 ASVG gewählten Textierung "Beitragsgrundlage, die von Personen gleicher Ausbildung in der Regel erreicht wird", handelt es sich um eine Beitragsgrundlage, die von Ausnahmen abgesehen von allen Versicherten gleicher Ausbildung erreich …
RS0110074 Rechtssatz 28.04.1998Zivilrecht
Bestehen Kollektivverträge und können diese angewendet werden, so wird bei einem Lehrling die ihm gebührende Leistung zunächst nach seinem Lehrlingsentgelt berechnet. Nach dem voraussichtlichen Ende der Lehrzeit ist für die Bemessungsgrundlage jener Verdien …
RS0131103 Rechtssatz 13.09.2016Zivilrecht
Zur Beurteilung des Vorliegens einer Berufsausbildung kann auf die ständige Rechtsprechung zu § 252 Abs 2 Z 1 ASVG (Verlängerung der Kindeseigenschaft, wenn und solange sich das Kind in einer Berufsausbildung befindet) zurückgegriffen werden. Danach ist für …
RS0131104 Rechtssatz 13.09.2016Zivilrecht
Zum Begriff der Schulausbildung kann auf die Rechtsprechung zu § 252 Abs 2 Z 1 ASVG zurückgegriffen werden. Die Rechtsprechung geht bei der Auslegung dieses Begriffs vom allgemeinen Sprachgebrauch aus. Als Schulausbildung ist danach der Besuch allgemeinbild …
RS0131105 Rechtssatz 13.09.2016Zivilrecht
§ 180 Abs 1 ASVG stellt nur darauf ab, dass sich der Versicherte zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls noch in einer Schul‑ oder Berufsausbildung befand. Es kommt nicht darauf an, ob der Versicherungsfall bei einer versicherten Schul‑ oder Berufsaus …