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Entscheidung 15 Os 100/92×

Entscheidung 15 Os 100/92

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Entscheidungstext

Rechtsgebiet

Strafrecht

Geschäftszahl

15Os100/92 (15Os103/92)

Entscheidungsdatum

27.05.1993

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat am 27. Mai 1993 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Steininger als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner, Dr. Kuch, Dr. Schindler und Mag. Strieder als weitere Richter, in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Kirschbichler als Schriftführerin, in der Strafsache gegen Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Siegfried P* wegen des Vergehens der fahrlässigen Krida nach Paragraphen 159, Absatz eins, Ziffer 2, 161, Absatz eins, StGB und anderer strafbarer Handlungen über die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß des Kreis-(nunmehr Landes-)gerichtes Wels vom 13. Mai 1992, GZ 16 Vr 1566/85-1434, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Text

Gründe:

Rechtliche Beurteilung

Mit dem bekämpften Beschluß hat das Erstgericht gemäß Paragraph 260, Absatz 3, StPO die Feststellung nachgeholt, daß auf die vom Angeklagten Dipl.-Ing. Dr. Wilhelm Siegfried P* vorsätzlich begangenen strafbaren Handlungen laut Urteilstenor Punkte B/ bis D/ (ON 1385) keine mehr als einjährige Freiheitsstrafe entfällt (Paragraph 260, Absatz 2, StPO).

Gegen diesen Beschluß richtet sich die rechtzeitig erhobene und auch zulässige Beschwerde des Angeklagten (ON 1441) mit der Begründung, der Beschluß stehe im Widerspruch zur mündlichen, im Protokoll vom 21. November 1992 (richtig: 1991) enthaltenen Urteilsbegründung.

Diese Beschwerde war jedoch zurückzuweisen, weil es ihr im Hinblick auf das Urteil des Obersten Gerichtshofes vom 27. Mai 1993, GZ 15 Os 100,103/92-24, mit dem (auch) der den Beschwerdeführer betreffende Strafausspruch aufgehoben wurde, nunmehr an der erforderlichen Beschwer ermangelt. Mit der Kassierung (auch) des erstgerichtlichen Strafausspruchs ist nämlich der damit in unzutrennbarem Zusammenhang stehende angefochtene Beschluß obsolet geworden.

Demnach war spruchgemäß zu entscheiden.

Textnummer

E31830

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1993:E31830

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2023

Dokumentnummer

JJT_19930527_OGH0002_0150OS00100_9200000_001

Rechtssätze aus dieser Entscheidung

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RS0095021 Rechtssatz 1984 – zuletzt 14.09.1995Strafrecht
Bei den Strafbestimmungen gegen fahrlässige Krida (§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2 StGB) handelt es sich um einen kumulativen Mischtatbestand, bei den beiden Deliktsfällen also um zwei in Realkonkurrenz zusammentreffende, rechtlich selbständige Vergehen.
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Durch ein die Ablehnung des Vorsitzenden abweisendes Zwischenerkenntnis (§ 238 StPO) können Verteidigungsrechte des Angeklagten - auf Vertagung der Hauptverhandlung zur Herbeiführung einer Entscheidung über die Zulässigkeit der Ablehnung im Sinn des § 74 St …
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RS0097228 Rechtssatz 1975 – zuletzt 11.11.2003Strafrecht
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RS0097528 Rechtssatz 27.05.1993Strafrecht
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Nur die gänzliche Unterlassung der Aufnahme eines Protokolls steht unter Nichtigkeitssanktion, nicht aber eine etwaige Verletzung der Bestimmung des § 271 Abs 4 StPO.
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Das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der Nichtigkeitsgründe bedeutet für Verfahrensrügen wegen unterbliebener Beweisaufnahmen, dass der Beschwerdeführer klarzustellen hat, welche von ihm während der Hauptverhandlung gestellten Anträge der Anfechtung z …
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RS0099135 Rechtssatz 1971 – zuletzt 11.06.2026Strafrecht
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RS0099141 Rechtssatz 1964 – zuletzt 12.08.1993Strafrecht
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RS0099160 Rechtssatz 1956 – zuletzt 29.01.2004Strafrecht
Weder aus der Abweisung eines Ablehnungsantrages noch aus der Teilnahme eines befangenen Richters kann der Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 1 StPO abgeleitet werden.
RS0099231 Rechtssatz 1966 – zuletzt 19.03.2014Strafrecht
Der Nichtigkeitsgrund des § 281 Z 1 a StPO liegt nur vor, wenn die Hauptverhandlung ganz oder zum Teil ohne Verteidiger geführt wird, nicht aber, wenn Angeklagte, deren Interessen widerstreiten, durch einen gemeinsamen Substituten ihrer Armenvertreter verte …
RS0099438 Rechtssatz 1959 – zuletzt 15.10.2025Strafrecht
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RS0099453 Rechtssatz 1980 – zuletzt 25.02.2026Strafrecht
Im Beweisantrag muss (soweit dies nicht auf der Hand liegt) angegeben werden, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben soll.
RS0099454 Rechtssatz 1963 – zuletzt 08.04.2020Strafrecht
Versagt der Gerichtshof dem Angeklagten den Glauben an die Richtigkeit einer von ihm aufgestellten Behauptung, dann ist der Gerichtshof nicht gehalten, Beweisanträgen stattzugeben, welche die Richtigkeit dieser Behauptung voraussetzen und nur unter dieser V …
RS0099618 Rechtssatz 1970 – zuletzt 25.02.2026Strafrecht
Bei der Prüfung der Berechtigung eines Antrages ist stets von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrages und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen (vgl SSt 36/50 ua).
RS0099787 Rechtssatz 1967 – zuletzt 29.01.2008Strafrecht
Die Ablehnung des Antrages auf Vernehmung eines Zeugen bewirkt dann keine Nichtigkeit, wenn die übrigen Ergebnisse des Beweisverfahrens die Annahme rechtfertigen, dass der als Zeuge zu Vernehmende nichts für die Sache Erhebliches auszusagen wisse (KH 3430).
RS0101133 Rechtssatz 1992 – zuletzt 18.06.2024Strafrecht
Anträge von Privaten sind nach dem Wortlaut des § 362 Abs 3 StPO abzuweisen, wobei es sich der Sache nach dabei - entsprechend neuerer Prozessrechtsterminologie - um eine Zurückweisung ohne meritorische Prüfung handelt.
RS0101139 Rechtssatz 1983 – zuletzt 23.04.2003Strafrecht
Zurückweisungsbeschluß.
RS0101492 Rechtssatz 1993 – zuletzt 07.06.2005Strafrecht
Eine Verbindung der "Beschwerde über den Kostenpunkt mit dem wider das Urteil offenstehenden Rechtsmittel" kommt nur in dem Fall in Betracht, daß das Urteil eine Kostenausscheidung nach § 389 Abs 2 StPO ausspricht; sonst kann erst gegen den nach Rechtskraft …
RS0101604 Rechtssatz 1980 – zuletzt 14.12.2021Strafrecht
Die urteilsmäßige Entscheidung über die Kostenersatzpflicht des Verurteilten kann nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung, sondern allein mit Kostenbeschwerde angefochten werden, wobei dann, wenn der die Grundlage der Kostenersatzpflicht bildende Sch …