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Entscheidung 1 Ob 239/13y×

Entscheidung 1 Ob 239/13y

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

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Rechtssätze aus dieser Entscheidung

RS0019908 Rechtssatz 15.05.1979Zivilrecht
Das Wesen des Anspruchs nach § 1042 ABGB ist es, dass jemand (ein anderer, der Bereicherte,) aus dem Rechtsgut des Eigentümers (des Verkürzten, des Verletzten,) ohne Rechtsgrund einen Vorteil zieht; der Vorteil fließt dem Berechtigten aber nicht unmittelbar …
RS0020131 Rechtssatz 25.06.1986Zivilrecht
Ordnet die Wasserrechtsbehörde oder der Bürgermeister gemäß § 31 Abs 3 WRG Maßnahmen unmittelbar an und werden diese (etwa von der Gemeinde selbst) unverzüglich durchgeführt, obwohl Gefahr im Verzug nicht vorlag, sodass es die Wasserrechtsbehörde ablehnt, d …
RS0022824 Rechtssatz 14.12.1971Zivilrecht
Dass Schaden und Vorteil nicht aus demselben Ereignis entsprungen sind, schließt die Vorteilsausgleichung nicht aus, weil es genügt, wenn beide im selben Tatsachenkomplex wurzeln.
RS0027563 Rechtssatz 29.03.1994Zivilrecht
Jedenfalls in Ansehung von reinen Vermögensschäden ist auch bei Anrainern, denen kein weitergehender Schutz zukommen kann als demjenigen, der mit dem Grundeigentümer in einer obligatorischen Rechtsbeziehung steht, zu fordern, dass ihnen vom Gesetz subjektiv …
RS0028050 Rechtssatz 30.03.1979Zivilrecht
Die Ansprüche nach § 1041 und § 1042 ABGB haben bloß ergänzende Funktion.
RS0034512 Rechtssatz 15.06.1967Zivilrecht
Zur Frage der Verjährung von Schadenersatzansprüchen nach dem AHG.
RS0038504 Rechtssatz 15.12.1982Zivilrecht
Sbg ROG und sbg BebauungsgrundlagenG schützen im Bauplatzerklärungsverfahren bzw bei Änderung des Flächenwidmungsplanes nur die subjektiv - öffentlichen Rechte des Liegenschaftseigentümers bzw seiner Rechtsnachfolger, nicht aber Personen, die mit ihnen in o …
RS0042179 Rechtssatz 19.12.1958Zivilrecht
Wenn das Berufungsgericht der Ansicht ist, dass der Sachverhalt in der von ihm dargestellten Richtung noch nicht genügend geklärt ist, dann kann der OGH, der nicht Tatsacheninstanz ist, dem nicht entgegentreten.
RS0050041 Rechtssatz 18.09.1991Zivilrecht
Bei Wertung eines Mitverschuldens im Bereich der Vollziehung der Gesetze im engeren Sinne wird stets zu berücksichtigen sein, dass Organe der Rechtsträger ohne Rücksicht auf das Verhalten der Parteien und Beteiligten verpflichtet sind, sich rechtmäßig zu ve …
RS0050058 Rechtssatz 25.01.1978Zivilrecht
Auch eine Verordnung kann als haftungsbegründendes Ereignis angesehen werden; das Gericht hat dann allerdings Art 89 B - VG zu beachten.
RS0052920 Rechtssatz 29.05.1995Zivilrecht
Nur die Unterlassung offenbar aussichtsloser Abhilfemaßnahmen lässt die Rechtsfolgen des § 2 Abs 2 AHG nicht eintreten, was vor allem dann der Fall ist, wenn ein bestimmter Rechtsbehelf schon nach seiner abstrakten Wirkungsmöglichkeit zur Schadensabwehr ung …
RS0110307 Rechtssatz 30.06.1998Zivilrecht
Allein dadurch, daß die Behörde eine fremde gesetzliche Verpflichtung (Maßnahmen gemäß § 31 Abs 3 WRG) erfüllt, wird der im § 31 Abs 3 WRG normierte öffentlich-rechtliche Anspruch auf Rückersatz der Kosten nicht zu einem zivilrechtlichen Anspruch, auf den d …
RS0113715 Rechtssatz 30.05.2000Zivilrecht
Obliegt die Erstellung eines örtlichen Raumordnungsprogramms und damit auch des Flächenwidmungsplans (§§ 13 und 14 nö ROG 1976) der Gemeinde in deren eigenem Wirkungsbereich, so wird auch die "Bestätigung" über Einzelheiten des von der Gemeinde erstellten F …
RS0121624 Rechtssatz 28.11.2006Zivilrecht
Vom Schutzzweck der Raumordnungsgesetze sind jedenfalls die subjektiv-öffentlichen Rechte der Liegenschaftseigentümer und ihrer Rechtsnachfolger erfasst. Ein Bauwerber darf sich darauf verlassen, dass bei der Erstellung von Flächenwidmungsplänen die allgeme …