Rechtssatz
Die Entlassungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden und kann infolgedessen nicht nur schriftlich oder mündlich, sondern auch durch konkludente Handlungen ausgedrückt werden.
Schlagworte
SW: Angestellte, stillschweigend, Ausspruch, Willenserklärung,
Auslegung, Interpretation, Absicht, Ende, Beendigung, vorzeitige
Auflösung, Wille, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Lösung,
Bestimmtheit, Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0029112
Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00083_7200000_002