Rechtssatz RS0064802
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064802
Entscheidungsdatum
28.03.2001
Rechtssatz
Das Arbeitsamt ist an die Feststellung einer angemeldeten Forderung im Ausgleich gebunden. Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei; dies gilt insbesondere für die Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG (vgl 9 Ob S 15/88).Das Arbeitsamt ist an die Feststellung einer angemeldeten Forderung im Ausgleich gebunden. Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei; dies gilt insbesondere für die Anspruchsbegrenzung nach Paragraph eins, Absatz 3, Ziffer 3, IESG vergleiche 9 Ob S 15/88).
Entscheidungstexte
- 9 ObS 8/89
Entscheidungstext OGH 14.06.1989 9 ObS 8/89
- 9 ObS 17/91
Entscheidungstext OGH 29.01.1992 9 ObS 17/91
Veröff: Arb 11013
- 9 ObS 3/92
Entscheidungstext OGH 26.02.1992 9 ObS 3/92
Auch; nur: Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei; dies gilt insbesondere für die Anspruchsbegrenzung nach § 1 Abs 3 Z 3 IESG. (T1)
- 8 ObS 20/94
Entscheidungstext OGH 27.10.1994 8 ObS 20/94
Vgl aber; Beisatz: Antrag an den VfGH, den ersten Satz des § 7 Abs 1 IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T2)
- 8 ObS 12/94
Entscheidungstext OGH 15.12.1994 8 ObS 12/94
nur T1
- 8 ObS 13/95
Entscheidungstext OGH 16.03.1995 8 ObS 13/95
Vgl aber; Beisatz: Neuerlicher Antrag an den VfGH, den ersten Satz des § 7 Abs 1 IESG, BGBl 1977/324, in der Stammfassung als verfassungswidrig aufzuheben. (T3)
- 8 ObS 8/95
Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 ObS 8/95
nur: Lediglich in der Beurteilung von Anspruchsausschlüssen und Anspruchsbegrenzungen ist das Arbeitsamt bezüglich aller Fragen, die im gerichtlichen Verfahren - als dort nicht anspruchsbegründend - von vornherein nicht zu prüfen waren oder - mangels Einwendung - nicht geprüft wurden, frei. (T4)
- 8 ObS 374/97a
Entscheidungstext OGH 30.03.1998 8 ObS 374/97a
Beisatz: Hier: Anerkenntnis des Masseverwalters im Konkurs. Maßgeblich ist nicht die nicht bindende Erklärung des Masseverwalters nach § 6 Abs 5 erster Satz IESG, sondern die Eintragung in das Anmeldungsverzeichnis (§ 108 KO), aufgrund deren zur Hereinbringung der dort eingetragenen Forderung Exekution geführt werden kann und die richtigerweise gemäß § 6 Abs 5 dritter Satz IESG in einem Auszug oder in einer Abschrift zu übersenden gewesen wäre. (T5)
- 8 ObS 183/98i
Entscheidungstext OGH 22.12.1998 8 ObS 183/98i
Ähnlich; Beis wie T2; Beis wie T3
- 9 ObA 25/01v
Entscheidungstext OGH 28.03.2001 9 ObA 25/01v
nur T4; Beisatz: Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen. (T6)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0064802
Dokumentnummer
JJR_19890614_OGH0002_009OBS00008_8900000_003