RS0028064
Rechtssatz
07.09.1976Zivilrecht
Der Anspruch auf angemessene Entschädigung gemäß § 12 AngG gebührt nicht schon, wenn für den Angestellten die Möglichkeit, eine Provision zu verdienen, überhaupt bestand, sondern nur dann und nur so weit, als zu "erwarten" war, daß er bei Nichteintritt des …