RS0128539
Rechtssatz
13.12.2012Zivilrecht
Aus § 49 Abs 2, § 170 Abs 1 und Abs 3 sowie § 369 Abs 3 Geo ergibt sich, dass der Vorsteher der Geschäftsstelle, der bei seiner Tätigkeit in Vollziehung der Gesetze als Organ des Bundes handelt, vornehmlich Realakte zu setzen hat. Er ist verpflichtet, in se …