RS0007521
Rechtssatz
1975 – zuletzt 13.07.1976Zivilrecht
Dem Gläubiger, der seine Forderung gegen den Nachlaß anmeldet, aber nicht klagbar gemacht hat, kann zwar keine Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Forderung bestimmt werden, das Gericht hat aber von Amts wegen darüber zu entscheiden, ob die Forder …