RS0119432
Rechtssatz
06.10.2004Strafrecht
Ein Kartell, das den Wettbewerb spürbar nachteilig berührt, müsste volkswirtschaftliche Vorteile aufweisen, welche die Beeinträchtigung des Wettbewerbs zumindest aufwiegen. Die volkswirtschaftliche Rechtfertigung hängt überdies davon ab, dass die Vorteile d …