RS0107595
Rechtssatz
1997 – zuletzt 15.12.2003Zivilrecht
Gegen die gesetzliche Regelung des § 42b Abs 1 KartG 1988, daß nur die Amtsparteien, nicht aber auch die Mitbewerber berechtigt sind, einen Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses zu stellen, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Mitbewerber könn …