RS0054681
Rechtssatz
1978 – zuletzt 08.10.1981Strafrecht
Auch vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 24.05.1978, BGBl 264, mit dem § 24 DevG ein dritter Absatz angefügt wurde, war der Handel mit Gold durch einen Deviseninländer im Ausland, wenn der Erfolg - mit Rücksicht auf den aus der Präambel zum DevG er …