RS0051210
Rechtssatz
11.05.1988Zivilrecht
Eine Betriebsvereinbarung, die festlegt, daß ein zusammenhängender Urlaub von mehr als vierzehn Tagen nur innerhalb ganz bestimmt Zeiträume im Herbst und im Winter in Anspruch genommen werden kann, beschränkt unzulässig die Rechte, die dem Arbeitnehmer aus …