RS0052939
Rechtssatz
zuletzt 26.06.2024Strafrecht
Es kommt bei Lösung der Frage, ob für einen an sich dem Verfall unterliegenden Gegenstand an Stelle des Verfalles auf Bezahlung eines Geldbetrages zu erkennen ist, weil im Zeitpunkt des Strafausspruches feststeht, daß der Verfall unvollziehbar wäre, nicht d …