RS0130779
Rechtssatz
zuletzt 25.05.2016Zivilrecht
In jenen Fällen, in denen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten ab dem Ende eines Arbeitsverhältnisses mit demselben Arbeitgeber erneut ein Arbeitsverhältnis geschlossen wird, setzt die Beitragspflicht des § 6 Abs 1 BMSVG bereits mit dem ersten Tag di …