RS0108461
Rechtssatz
1997 – zuletzt 20.10.1998Zivilrecht
§ 19 Abs 1 Z 2 BPGG stellt nur darauf ab, wer überwiegend für die Kosten der Pflege aufgekommen ist. Ob der Pflegebedürftige in der Lage gewesen wäre, diese Kosten auch aus eigenem Vermögen zu zahlen, steht der materiellen Anspruchsberechtigung desjenigen, …