RS0017159
Rechtssatz
1986 – zuletzt 28.07.2021Zivilrecht
Für die Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Entscheidungen der zweiten Instanz über Gebühren der Sachverständigen macht es keinen Unterschied, ob die zweite Instanz in Erledigung eines Rechtsmittels oder unmittelbar über solche Gebühren entschieden hat, d …