RS0061493
Rechtssatz
1993 – zuletzt 13.08.2002Strafrecht
Ist die Grundrechtsbeschwerde verspätet und hat daher ein Erkenntnis darüber, ob eine Verletzung des Grundrechtes auf persönliche Freiheit stattgefunden hat oder nicht, nicht zu ergehen, so ist, weil das GRBG insoweit nichts anderes vorsieht, die Beschwerde …