RS0065173
Rechtssatz
27.02.1991Zivilrecht
Fortführungshandlungen des Masseverwalters, die er kraft Gesetzes vornehmen muß, weil das Konkursgericht gemäß § 115 Abs 1 KO die Schließung eines Unternehmens nur anordnen oder bewilligen darf, wenn auf Grund der Erhebungen feststeht, daß anders eine Erhöh …