RS0065088
Rechtssatz
1954 – zuletzt 13.07.1995Zivilrecht; Strafrecht
Wenn der Schuldner leicht realisierbare Vermögensstücke besitzt, mit deren Hilfe er in der Lage wäre, die Forderungen zu berichtigen, dann könnte von einer Zahlungsunfähigkeit nicht gesprochen werden, selbst wenn der Schuldner es aus Nachlässigkeit oder Zah …