RS0027683
Rechtssatz
1977 – zuletzt 05.12.1978Zivilrecht
Um im heutigen Straßenverkehr bestehen zu können, genügt es nicht, die Fahrtechnik als solche zu beherrschen. Es bedarf vielmehr auch einer gewissen Fahrpraxis, die den Lenker befähigen soll, auch überraschender Situationen Herr zu werden, welchem Ziele der …