RS0006717
Rechtssatz
zuletzt 28.09.2000Zivilrecht
Der Finanzprokuratur fehlt die Legitimation, in ein Abhandlungsverfahren einzugreifen, mit dem Ziel, die Voraussetzungen für das Heimfallsrecht zu schaffen. Ebenso fehlt ihr die Befugnis, dagegen Stellung zu nehmen, daß für eine angeblich nicht existente Re …