RS0092107
Rechtssatz
1962 – zuletzt 16.01.2024Strafrecht
Ob eine gleiche schädliche Neigung vorliegt, bestimmt sich zunächst darnach, ob sich die Verfehlungen gegen gesetzliche Bestimmungen richten, die im Ergebnis dasselbe Rechtsgut schützen. Dies allein kann aber noch nicht den Ausschlag geben, weil es auch in …