RS0073311
Rechtssatz
1977 – zuletzt 05.05.1994Zivilrecht; Strafrecht
Keine Pflicht zur Abgabe von Hupsignalen, wenn Nebel die Sicht behindert, ohne daß damit auch gerechnet werden muß, daß andere Verkehrsteilnehmer sich vorschriftswidrig, insbesondere gegen § 20 Abs 1 StVO, verhalten.